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Grundlagenwissen

Was sind BFH-Urteile?

BFH-Urteile sind Entscheidungen des Bundesfinanzhofs, des obersten deutschen Gerichts für Steuer- und Zollsachen. Sie konkretisieren das Steuerrecht durch Auslegung der gesetzlichen Vorschriften und haben eine maßgebliche Bedeutung für die steuerrechtliche Praxis — insbesondere für die Einordnung komplexer Sachverhalte und Streitfragen.

Aktuelle BFH-Urteile

Aktuelle Urteile

  • BundesfinanzhofEinkommensteuer
    15.05.2026

    Ausgleichszahlungen nach § 35 Abs. 2, § 295 Abs. 2 InsO keine Betriebsausgaben

    Im aktuellen Urteil hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass Ausgleichszahlungen, die der Insolvenzschuldner in die Insolvenzmasse leistet, nicht als Betriebsausgaben bei den Einkünften aus selbständiger Arbeit anerkannt werden. Dies hat zur Folge, dass solche Zahlungen nicht vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden können. Für Steuerberater ist es wichtig, dass sie die Unterscheidung zwischen betrieblich und privat veranlassten Ausgaben im Rahmen von Insolvenzverfahren beachten, um die steuerlichen Konsequenzen für ihre Mandanten korrekt einschätzen zu können.

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  • BundesfinanzhofEinkommensteuer
    15.05.2026

    Ausschüttung von Gewinnen aus der Zeit vor Auflösung der Gesellschaft nach Liquidationsbeginn

    Die Entscheidung des BFH bekräftigt, dass § 43b Abs. 1 Satz 4 EStG nicht auf Ausschüttungen an EU-Muttergesellschaften angewendet werden kann, sofern die Gewinne vor der Liquidation der Tochtergesellschaft erzielt wurden. Diese richtlinienkonforme Auslegung stellt sicher, dass die Vorzüge der Mutter-Tochter-Richtlinie gewahrt bleiben und die wirtschaftliche Mehrfachbesteuerung vermieden wird. Für Steuerberater bedeutet dies, dass sie bei Gewinnausschüttungen im Liquidationsprozess die Herkunft der Gewinne sorgfältig prüfen müssen.

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  • BundesfinanzhofEinkommensteuer
    15.05.2026

    Erlass einer Kindergeldrückforderung und Weiterleitungseinwand

    Die Entscheidung des BFH betrifft die Ablehnung eines Erlassantrags für eine Kindergeldrückforderung. Das Gericht stellte fest, dass die familienkasseninternen Verwaltungsanweisungen zur Vereinfachung nicht rechtlich bindend sind und dass für die Annahme eines Gesetzesüberhangs neben den materiellen auch die verfahrensrechtlichen Voraussetzungen zu berücksichtigen sind. Für Steuerberater hat dies praktische Bedeutung, da sie bei der Vorbereitung von Kindergeldanträgen und Erlassverfahren die administrativen Anforderungen und die Mitwirkungspflichten der Eltern detailliert beachten müssen.

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